Regalprüfungen

Sichere Regale

Gemäß BetrSichV müssen Regale, so wie alle Arbeitsmittel, regelmäßig Prüfungen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden.

Doch wer darf die Regale prüfen und welche Prüffristen sind einzuhalten?
Welche Anforderungen ergeben sich aus der DIN EN 15635 und den gesetzlichen Vorschriften?

Magnie Arbeitssicherheit - Prüfungen

Das Wichtigste im Überblick

i

Rechtliche Grundlage

Regalanlagen gelten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Arbeitsmittel. Der Arbeitgeber ist deshalb gemäß §3 BetrSichV verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Ihnen zu erstellen und die Anlagen nach §10 BetrSichV durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.

Z

Umfang der Prüfungen

Der Unterschied zwischen der Experteninspektion und den Inspektionen/Sichtkontrollen liegt im Umfang der Prüfung. Die häufigere Inspektion/Sichtkontrolle kann auf Teile beschränkt werden, bei denen Beschädigungen zu erwarten sind. Die Experteninspektion bezieht alle Regalelemente mit ein.

}

Prüffristen

Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen sind nach §3 BetrSichV vom Arbeitgeber eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen. Die DIN EN 15636 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen und die BGR 234 Lagereinrichtungen und -geräte bilden aktuell den Stand der Technik ab und sind vom Arbeitgeber beim Festlegen der Fristen einzubeziehen.

 

  • Sowohl BGR 234 als auch die DIN EN 15636 legen eine sogenannte „Experteninspektion“ fest, die mindestens alle 12 Monate von einer „befähigten Person“ durchgeführt wird.
  • In kürzeren Abständen sind Inspektionen und Sichtkontrollen durchzuführen. Der Prüfrhythmus wird vom Lagerverantwortlichen auf Grundlage der Risikoanalyse festgelegt. Auch diese Überprüfungen werden von einer befähigten Person durchgeführt.

Anfrage zur Regalprüfung

FAQ

Häufige Fragen

Wer darf eine Regalprüfung durchführen?

Für eine Experteninspektion sind umfassende Kenntnisse über Regale erforderlich. Prüfen darf, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über das Regal besitzt und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand des Arbeitsmittels beurteilen kann. Diese Anforderungen erfüllen z. B. die speziell ausgebildeten Monteure der Regalhersteller und Wartungsfirmen sowie entsprechend ausgebildete Mitarbeiter des Betriebes. Der Prüfer muss einen schriftlichen Bericht über Beobachtungen und Vorschläge zu erforderlichen Maßnahmen erstellen.

Wann und wie oft benötigt man eine Regalprüfung?

Laut BetrSichV ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lager-einrichtungen – u. a. statische Regale – systematisch und regelmäßig zu inspizieren. Die Regalinspektion nach DIN EN 15635 muss mindestens alle 12 Monate von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.

Welche Regale müssen nach DIN 15635 geprüft werden?

Gemäß Berufsgenossenschaft gilt grundsätzlich für alle Regaltypen die Inspektionspflicht. Dazu gehören:

  • Paletten- und Kragarmregale
  • Einfahr- und Durchfahrregale
  • Fachbodenregale
  • Mehrgeschossanlagen
  • Durchlaufregale
  • Manuell verfahrbare Regale
  • Archivregale

Besonders zwingend und wichtig ist dabei die regelmäßige Prüfung von Schwerlastregalen. Als Schwerlastregal gelten Regalsysteme, die Fachlasten bis zu 4.000 kg aufnehmen müssen.

Wozu benötigt man einen Regalbeauftragten?

Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall der Regalanlagen sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 „Befähigte Personen“) eigenver-antwortlich festlegen. Wenn er hierbei die Benennung eines Sicherheitsbe-auftragten als „ständig vor Ort anwesende Person“ zum Regalbeauftragten, der regelmäßig und in kurzen Zeitabständen die Regalanlagen auf Beschädigungen etc. in Augenschein nimmt, als sinnvoll erachtet, ist dies seine eigene Entscheidung. Diese Person darf allerdings nicht verwechselt werden mit der „Befähigten Person“ nach TRBS 1203.

Was muss ich tun, wenn mein Regal beschädigt ist?

Die Tragfähigkeit von Regalen kann bereits bei einer kleinen Beschädigung erheblich verringert werden, so dass im schlimmsten Fall das beschädigte Regal zusammenstürzt. Das gilt grundsätzlich für alle Regale, also auch für das Bücherregal im Wohnzimmer. Bei Regalen im industriellen oder gewerblichen Umfeld ist diese Gefahr jedoch erheblich größer. Denn die Regale selbst sind schon größer, höher und schwerer. Dazu kommt das Lagergut, das bei einem Zusammenbruch des Regals mit hoher Besch-leunigung zu Boden stürzt und dabei erheblichen Schäden an Mensch, Maschine und Einrichtung zur Folge haben kann.

Was passiert bei einem Arbeitsunfall, wenn das Regal nicht geprüft wurde?

Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig: Im Falle eines Personen-schadens übernimmt – so sagt es das Sozialgesetzbuch – grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) den entstandenen Schaden des Arbeitnehmers und stellt den Arbeitgeber von einer Haftung frei. Grund ist, dass der Arbeitgeber, der durch seine Beiträge die Unfallversich-erung überhaupt erst finanziert, von einer Haftung im Falle eines Personen-schadens vollständig entlastet werden muss und soll. Der Ausschluss gilt auch für den Anspruch auf Schmerzensgeld.

Für Sach- und Vermögensschäden der Geschädigten ist die Haftung des Arbeitgebers übrigens nicht ausgeschlossen. Da die gesetzliche Unfall-versicherung in solchen Fällen nicht ersatzpflichtig ist, bleibt es bei der Haftung des Arbeitgebers.
Und jetzt der Haken: Laut Sozialgesetzbuch greift die gesetzliche Unfallver-sicherung im Falle eines Personenschadens dann nicht ein, wenn der Arbeitgeber den Unfall des Arbeitnehmers vorsätzlich herbeigeführt hat. Nur dann muss der Arbeitgeber den Schaden – plus Schmerzensgeld – erstatten, und zwar aus der eigenen Tasche. Handelt der Chef hingegen nur fahrlässig, bleibt er freigestellt.

Wieso benötige ich einen Anfahrschutz?

Eine wirksame Schutzmaßnahme gegen Beschädigungen durch das Anfahren des Regals ist beispielsweise das vorgeschriebene Sichern des Regals an den Eckbereichen durch einen wirksamen Anfahrschutz. Dieser Stützenschutz muss mindestens folgende Anforderungen gemäß dem Stand der Technik (DIN EN 15512) erfüllen:

  • Höhe: mind. 400 mm
  • Stoßfestigkeit: mind. 400 Nm von allen Seiten
  • Farbe/Gefahrenkennzeichnung: gelb-schwarz gestreift
  • Befestigung: Anfahrschutz darf nicht mit dem Regal verbunden sein, da Stütze nach mechanischer Einwirkung (z.B. Kollision) keine Verformung aufweisen darf.

Müssen die Regale im Boden verankert sein?

Eine Verankerung im Boden ist nicht vorgeschrieben, außer bei einem Höhen / Tiefenverhältnis größer als 5:1 (die Höhe, in der die oberste Einhängung des Boden erfolgt), gilt die DGUV Regel 108 – 007. Das Regal muss gegen Kippen gesichert werden.