Regalprüfungen
Sichere Regale
Gemäß BetrSichV müssen Regale, so wie alle Arbeitsmittel, regelmäßig Prüfungen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden.
Doch wer darf die Regale prüfen und welche Prüffristen sind einzuhalten?
Welche Anforderungen ergeben sich aus der DIN EN 15635 und den gesetzlichen Vorschriften?
Das Wichtigste im Überblick
Rechtliche Grundlage
Regalanlagen gelten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Arbeitsmittel. Der Arbeitgeber ist deshalb gemäß §3 BetrSichV verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Ihnen zu erstellen und die Anlagen nach §10 BetrSichV durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.
Umfang der Prüfungen
Der Unterschied zwischen der Experteninspektion und den Inspektionen/Sichtkontrollen liegt im Umfang der Prüfung. Die häufigere Inspektion/Sichtkontrolle kann auf Teile beschränkt werden, bei denen Beschädigungen zu erwarten sind. Die Experteninspektion bezieht alle Regalelemente mit ein.
Prüffristen
Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen sind nach §3 BetrSichV vom Arbeitgeber eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen. Die DIN EN 15636 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen und die BGR 234 Lagereinrichtungen und -geräte bilden aktuell den Stand der Technik ab und sind vom Arbeitgeber beim Festlegen der Fristen einzubeziehen.
- Sowohl BGR 234 als auch die DIN EN 15636 legen eine sogenannte „Experteninspektion“ fest, die mindestens alle 12 Monate von einer „befähigten Person“ durchgeführt wird.
- In kürzeren Abständen sind Inspektionen und Sichtkontrollen durchzuführen. Der Prüfrhythmus wird vom Lagerverantwortlichen auf Grundlage der Risikoanalyse festgelegt. Auch diese Überprüfungen werden von einer befähigten Person durchgeführt.
Anfrage zur Regalprüfung
FAQ
Häufige Fragen
Wer darf eine Regalprüfung durchführen?
Wann und wie oft benötigt man eine Regalprüfung?
Welche Regale müssen nach DIN 15635 geprüft werden?
Gemäß Berufsgenossenschaft gilt grundsätzlich für alle Regaltypen die Inspektionspflicht. Dazu gehören:
- Paletten- und Kragarmregale
- Einfahr- und Durchfahrregale
- Fachbodenregale
- Mehrgeschossanlagen
- Durchlaufregale
- Manuell verfahrbare Regale
- Archivregale
Besonders zwingend und wichtig ist dabei die regelmäßige Prüfung von Schwerlastregalen. Als Schwerlastregal gelten Regalsysteme, die Fachlasten bis zu 4.000 kg aufnehmen müssen.
Wozu benötigt man einen Regalbeauftragten?
Was muss ich tun, wenn mein Regal beschädigt ist?
Was passiert bei einem Arbeitsunfall, wenn das Regal nicht geprüft wurde?
Und jetzt der Haken: Laut Sozialgesetzbuch greift die gesetzliche Unfallver-sicherung im Falle eines Personenschadens dann nicht ein, wenn der Arbeitgeber den Unfall des Arbeitnehmers vorsätzlich herbeigeführt hat. Nur dann muss der Arbeitgeber den Schaden – plus Schmerzensgeld – erstatten, und zwar aus der eigenen Tasche. Handelt der Chef hingegen nur fahrlässig, bleibt er freigestellt.
Wieso benötige ich einen Anfahrschutz?
Eine wirksame Schutzmaßnahme gegen Beschädigungen durch das Anfahren des Regals ist beispielsweise das vorgeschriebene Sichern des Regals an den Eckbereichen durch einen wirksamen Anfahrschutz. Dieser Stützenschutz muss mindestens folgende Anforderungen gemäß dem Stand der Technik (DIN EN 15512) erfüllen:
- Höhe: mind. 400 mm
- Stoßfestigkeit: mind. 400 Nm von allen Seiten
- Farbe/Gefahrenkennzeichnung: gelb-schwarz gestreift
- Befestigung: Anfahrschutz darf nicht mit dem Regal verbunden sein, da Stütze nach mechanischer Einwirkung (z.B. Kollision) keine Verformung aufweisen darf.