Gabelstaplerprüfung
Sichere Gabelstapler
Die fristgerechte Durchführung der Prüfungen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern gewährleistet auch einen sicheren Betrieb von Gabelstaplern und minimiert das Risiko von Unfällen am Arbeitsplatz.
Gabelstapler sind regelmäßig auf ihren sicheren Zustand zu überprüfen. Die Häufigkeit und Intensität der Prüfungen hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Das Wichtigste im Überblick
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Gemäß § 3 der BetrSichV hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die auch die sichere Verwendung von Gabelstaplern einschließt. Dies umfasst die Prüfung der Betriebsmittel auf ihre Eignung sowie die Identifizierung und Beurteilung möglicher Gefährdungen.
Nach § 10 BetrSichV ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel, zu denen auch Gabelstapler gehören, den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Dazu zählt auch die regelmäßige Prüfung und Instandhaltung der Gabelstapler.
DGUV Vorschrift 68
Die DGUV Vorschrift 68 legt spezielle Anforderungen an den Betrieb von Flurförderzeugen, einschließlich Gabelstaplern, fest. Hierbei wird unter anderem auf die Prüfung und Instandhaltung der Fahrzeuge eingegangen.
Gemäß § 4 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 68 sind Gabelstapler regelmäßig auf ihren sicheren Zustand zu überprüfen. Dies beinhaltet sowohl die technische Sicherheit als auch die funktionale Betriebssicherheit.
Prüffristen
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Tägliche Sichtprüfung durch Fahrer:
Gabelstapler sind vor Arbeitsbeginn durch die Fahrer zu überprüfen. -
Jährliche Prüfung nach DGUV Vorschrift 68:
Eine ausführliche, jährliche Sicherheitsprüfung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass der Gabelstapler den hohen Sicherheitsanforderungen entspricht. Diese Prüfung sollte durch eine befähigte Person durchgeführt werden.
Anfrage zur Gabelstaplerprüfung
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