Kran- und Rolltorprüfung
Sicher ist sicher
Kranprüfungen
Um die Sicherheit Ihres Betriebs zu kontrollieren und Unfällen vorzubeugen, schreibt die seit dem 01.06.2015 neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV2015 die Überprüfung von Krananlagen, Lastaufnahmemitteln, Rolltoren und elektrischen Anlagen vor.
Wir drücken Ihnen unseren Stempel auf!
Wir führen die jährlich durchzuführende Prüfung, nach DGUV für Sie durch. Sicher ist sicher!
Rolltorprüfungen
Als kraftbetätigte Türen und Tore werden laut Definition bewegliche Raumabschlüsse bezeichnet, die im Fall von Türen hauptsächlich zum Verkehr von Fußgängern dienen, während Tore vorrangig für Fahrzeuge oder zum Transport von Lasten bestimmt sind.
Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen.
Anfrage zur Kran- und Rolltorprüfung
FAQ
Häufige Fragen
Wieso und wie oft wird ein Rolltor geprüft?
(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.
(2) Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können. Des Weiteren sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B. Technische Prüfverordnung) zu beachten.
Hinweis: Nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- hat der Arbeitgeber über eine Gefährdungsbeurteilung (siehe auch Arbeitsschutz-gesetz) Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. In welchem Intervall die Prüfung letztendlich durchzuführen ist, hat der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Der Regelfall ist einmal jährlich oder kürzer. Es könnte das Prüfintervall aber bei einer sehr starken Beanspruchung der Türe/Tore auch bei 6 Monaten liegen, ebenso wäre es möglich, dass die Türe/Tore alle 2 Jahre geprüft werden, wenn sie nur gelegentlich genutzt werden. Die Wahl der Prüffrist ist mit einer entsprechen-den Begründung in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Zu beachten sind auch eventuelle Vorgaben seitens des Herstellers bezogen auf den Prüfumfang und die Prüffristen.
Wieso und wie oft wird ein Kran geprüft?
§ 26 Wiederkehrende Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei sind die Prüfhinweise der Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten.
Wer darf eine Rolltorprüfung durchführen?
„Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.
Des Weiteren sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B. Technische Prüfverordnung) zu beachten.“
Der Begriff des Sachkundigen wird in neueren Regelwerken durch den Begriff „befähigte Person“ ersetzt. Hierunter ist gemäß § 2 Abs.6 BetrSichV eine Person zu verstehen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Näheres können Sie der TRBS 1203 „Befähigte Personen“ entnehmen.
Wer darf eine Kranprüfung durchführen?
Als Sachkundige für die Prüfung können neben den Sachverständigen auch Betriebsingenieure, Maschinenmeister, Kranmeister oder hierfür besonders ausgebildetes Fachpersonal herangezogen werden, sofern sie Erfahrungen und ausreichende Kenntnisse haben, um den sicheren Zustand des zu prüfenden Kranes zu beurteilen.
Welche Rolltore müssen und werden von uns geprüft?
Türen und Tore sind kraftbetätigt, wenn die für das Öffnen oder Schließen der Flügel erforderliche Energie vollständig oder teilweise von Kraftmaschinen zugeführt wird. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.
Welche Krane müssen und werden von uns geprüft?
Was muss ich tun, wenn mein Kran beschädigt ist?
Was muss ich tun, wenn mein Rolltor beschädigt ist?
Was passiert bei einem Arbeitsunfall, wenn der Kran / das Rolltor nicht geprüft wurde?
Und jetzt der Haken: Laut Sozialgesetzbuch greift die gesetzliche Unfallver-sicherung im Falle eines Personenschadens dann nicht ein, wenn der Arbeitgeber den Unfall des Arbeitnehmers vorsätzlich herbeigeführt hat. Nur dann muss der Arbeitgeber den Schaden – plus Schmerzensgeld – erstatten, und zwar aus der eigenen Tasche. Handelt der Chef hingegen nur fahrlässig, bleibt er freigestellt.