Prüfung ortsveränderlicher Geräte

Sicherheit hat Priorität

Wir prüfen Ihre Geräte laut DGUV Vorschrift 3

Die fachgerechte Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel trägt wesentlich zur Vermeidung von Bränden und Unfällen durch elektrischen Strom bei. Eine kleine Beschädigung der Isolierung, ein Kabelbruch im Schutzleiter, eine lockere Klemmstelle sind kleine Ursachen mit teils schlimmen Folgen. Wir erkennen diese und andere Mängel bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte, bevor ein Schaden entsteht. Welche rechtlichen Grundlagen für Sie zutreffen, welche Prüffristen gelten, welche Elektrogeräte zu den ortsveränderlichen elktrischen Betriebsmitteln zählen erfahren Sei hier.

Die DIN VDE 0100-200 nutzt den Begriff ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel für Elektrogeräte, die sich leicht von einem Platz an einen anderen bringen lassen, während sie mit dem Versorgungsnetz verbunden sind. Dazu gehören zum Beispiel handgeführte Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen (Kabeltrommeln, Geräteanschlussleitungen) und Haushaltsgeräte genauso wie Büromaschinen oder Schreibtischleuchten.

Diese Arbeitsmittel sind im Gegensatz zu ortsfesten, stationären und nichtstationären Anlagen oder Betriebsmitteln Beanspruchungen durch Bewegungen während ihres Betriebes ausgesetzt. Da diese Beanspruchungen bei den einzelnen Geräten unterschiedlich zum Tragen kommen, liegen die erforderlichen Abstände zwischen den Prüfungen, die Prüffristen, innerhalb festgelegter Grenzen in Ihrem Ermessen. Eine Schreibtischleuchte, die gelegentlich beim Staubwischen zur Seite geschoben wird, ist weniger belastet als eine Bohrmaschine, die ständig in Bewegung ist.

Darum wird eine mindestens jährliche Prüfung empfohlen. Bei stark beanspruchten Geräten wäre eine kürzere Prüffrist ratsam.

Magnie Arbeitssicherheit - Prüfungen ortsveränderliche Geräte
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Anfrage zur Prüfung von ortveränderlichen Geräten

FAQ

Häufige Fragen

Wer darf eine Prüfung von ortveränderlichen Geräten durchführen?

Die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 muss durch eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft durchgeführt werden. Dort ist festgelegt, dass nur eine „befähigte Person“ die Geräteprüfungen nach DGUV V3 (früher BGV A3) durchführen darf.

Wer muss elektrische Geräte prüfen lassen?

Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist Pflicht. Sie ist in Deutschland für alle Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben. Die Betriebsmittel müssen von einer Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht geprüft werden.

Wie oft wird eine Prüfung von ortveränderlichen Geräten durchgeführt?

Alle elektrischen Betriebsmittel müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre Sicherheit geprüft werden. In §2 (2) schreibt die DGUV Vorschrift 3 vor, dass die Prüfung auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Elektro-technik erfolgen muss, die in den entsprechenden VDE-Bestimmungen enthalten sind. Für ortsveränderliche Geräte ist das die VDE 0701-0702. In den Durchführungsanweisungen zur DGUV V3 finden sich auch Angaben zu den Prüffristen. Als Richtwert können Sie sich demnach an einem Prüfintervall von sechs Monaten orientieren. Liegt die Fehlerquote in Ihrem Betrieb unter zwei Prozent, können Sie die Prüffrist auch verlängern. Basis hierfür sollte aber immer eine Gefährdungsbeurteilung sein. Darüber hinaus müssen Sie ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie alle anderen Elektrogeräte vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung prüfen lassen.

Was sind ortsveränderliche Geräte?

Im Gegensatz dazu versteht man unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln alle Elektrogeräte, die sich problemlos an einen anderen Platz bringen lassen. Das lässt sich im Großen und Ganzen für alle kleineren elektrischen Geräte mit Stecker sagen. Darunter fallen neben Bürogeräten wie Computer, Monitore und Drucker auch Haushaltsgeräte wie Staubsauger, Kaffeemaschine und Wasserkocher. Wichtig: Auch für private Elektro-geräte am Arbeitsplatz und die damit verbundenen Prüffristen übernimmt der Arbeitgeber die Verantwortung!

Was muss ich tun, wenn mein Gerät beschädigt ist?

Grundsätzlich nicht mehr benutzen und vom Strom nehmen.

Was passiert bei einem Arbeitsunfall, wenn das ortsveränderliche Gerät nicht geprüft wurde?

Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig: Im Falle eines Personen-schadens übernimmt – so sagt es das Sozialgesetzbuch – grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) den entstandenen Schaden des Arbeitnehmers und stellt den Arbeitgeber von einer Haftung frei. Grund ist, dass der Arbeitgeber, der durch seine Beiträge die Unfallversich-erung überhaupt erst finanziert, von einer Haftung im Falle eines Personen-schadens vollständig entlastet werden muss und soll. Der Ausschluss gilt auch für den Anspruch auf Schmerzensgeld.

Für Sach- und Vermögensschäden der Geschädigten ist die Haftung des Arbeitgebers übrigens nicht ausgeschlossen. Da die gesetzliche Unfall-versicherung in solchen Fällen nicht ersatzpflichtig ist, bleibt es bei der Haftung des Arbeitgebers.
Und jetzt der Haken: Laut Sozialgesetzbuch greift die gesetzliche Unfallver-sicherung im Falle eines Personenschadens dann nicht ein, wenn der Arbeitgeber den Unfall des Arbeitnehmers vorsätzlich herbeigeführt hat. Nur dann muss der Arbeitgeber den Schaden – plus Schmerzensgeld – erstatten, und zwar aus der eigenen Tasche. Handelt der Chef hingegen nur fahrlässig, bleibt er freigestellt.