Prüfung ortsveränderlicher Geräte
Sicherheit hat Priorität
Wir prüfen Ihre Geräte laut DGUV Vorschrift 3
Die fachgerechte Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel trägt wesentlich zur Vermeidung von Bränden und Unfällen durch elektrischen Strom bei. Eine kleine Beschädigung der Isolierung, ein Kabelbruch im Schutzleiter, eine lockere Klemmstelle sind kleine Ursachen mit teils schlimmen Folgen. Wir erkennen diese und andere Mängel bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte, bevor ein Schaden entsteht. Welche rechtlichen Grundlagen für Sie zutreffen, welche Prüffristen gelten, welche Elektrogeräte zu den ortsveränderlichen elktrischen Betriebsmitteln zählen erfahren Sei hier.
Die DIN VDE 0100-200 nutzt den Begriff ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel für Elektrogeräte, die sich leicht von einem Platz an einen anderen bringen lassen, während sie mit dem Versorgungsnetz verbunden sind. Dazu gehören zum Beispiel handgeführte Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen (Kabeltrommeln, Geräteanschlussleitungen) und Haushaltsgeräte genauso wie Büromaschinen oder Schreibtischleuchten.
Diese Arbeitsmittel sind im Gegensatz zu ortsfesten, stationären und nichtstationären Anlagen oder Betriebsmitteln Beanspruchungen durch Bewegungen während ihres Betriebes ausgesetzt. Da diese Beanspruchungen bei den einzelnen Geräten unterschiedlich zum Tragen kommen, liegen die erforderlichen Abstände zwischen den Prüfungen, die Prüffristen, innerhalb festgelegter Grenzen in Ihrem Ermessen. Eine Schreibtischleuchte, die gelegentlich beim Staubwischen zur Seite geschoben wird, ist weniger belastet als eine Bohrmaschine, die ständig in Bewegung ist.
Darum wird eine mindestens jährliche Prüfung empfohlen. Bei stark beanspruchten Geräten wäre eine kürzere Prüffrist ratsam.
Gerne beraten, unterstützen und prüfen wir für Sie.
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 07257 92 97 3 – 0 oder nutzen Sie unser Anfrageformular.
Anfrage zur Prüfung von ortveränderlichen Geräten
FAQ
Häufige Fragen
Wer darf eine Prüfung von ortveränderlichen Geräten durchführen?
Wer muss elektrische Geräte prüfen lassen?
Wie oft wird eine Prüfung von ortveränderlichen Geräten durchgeführt?
Was sind ortsveränderliche Geräte?
Was muss ich tun, wenn mein Gerät beschädigt ist?
Was passiert bei einem Arbeitsunfall, wenn das ortsveränderliche Gerät nicht geprüft wurde?
Und jetzt der Haken: Laut Sozialgesetzbuch greift die gesetzliche Unfallver-sicherung im Falle eines Personenschadens dann nicht ein, wenn der Arbeitgeber den Unfall des Arbeitnehmers vorsätzlich herbeigeführt hat. Nur dann muss der Arbeitgeber den Schaden – plus Schmerzensgeld – erstatten, und zwar aus der eigenen Tasche. Handelt der Chef hingegen nur fahrlässig, bleibt er freigestellt.