Prüfungen
Sicherheit hat Priorität

Die fristgerechte Durchführung der Prüfungen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern gewährleistet auch einen sicheren Betrieb von Gabelstaplern und minimiert das Risiko von Unfällen am Arbeitsplatz.

Unsere DGUV-Prüfung basiert auf den neuesten gesetzlichen Vorschriften und der DGUV Information 208-016. Damit gewährleisten wir, dass Ihre Betriebsmittel den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.

In Deutschland legt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als die Berufsgenossenschaften in der DGUV Regel 109-017 klare Vorschriften für die Prüfung von Anschlagmitteln fest, um sicherzustellen, dass diese stets einsatzbereit und sicher sind.

Gemäß BetrSichV müssen Regale, so wie alle Arbeitsmittel, regelmäßig Prüfungen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden. Doch wer darf die Regale prüfen und welche Prüffristen sind einzuhalten?

Um die Sicherheit Ihres Betriebs zu kontrollieren und Unfällen vorzubeugen, schreibt die neue Betriebssicherheitsverordnung die Überprüfung von Krananlagen, Lastaufnahmemitteln, Rolltoren und elektrischen Anlagen vor.

Druckbehälter oder Kessel sollten in jeder Druckluftstation vorhanden sein. Nach § 15 BetrSichV müssen gewerblich betriebene Druckluftbehälter regelmäßig geprüft werden.

Die fachgerechte Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel trägt wesentlich zur Vermeidung von Bränden und Unfällen durch elektrischen Strom bei.
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