Ab dem 01.01.2023 wird Deutschlandweit die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt. Das bedeutet, die Krankmeldung wird digital. Zugriff hat allerdings nur Ihr Arbeitgeber darauf. Auf Wunsch können Sie sich beim Arzt einen Nachweis für Ihre Unterlagen ausstellen lassen.
Dies empfehlen wir ausdrücklich. Um jeglichen technischen Fehler zu umgehen, senden Sie uns diesen Nachweis zusätzlich zu.
Was muss ich als Arbeitnehmer also tun:
- Melden Sie sich telefonisch vor 9.00 Uhr (bei Spätschicht vor 14.00 Uhr) bei ihrem Arbeitgeber.
- Sollten Sie einen Arzt aufsuchen müssen, melden Sie sich umgehend nach Ihren Arztbesuch und nennen Sie ihrem Arbeitgeber den genauen Zeitraum der Krankmeldung.
- Am letzten Tag ihrer Krankmeldung melden Sie sich wieder telefonisch vor 9.00 Uhr bei Ihrem Arbeitgeber.
Für den Arbeitgeber gilt:
Die eAU ist frühestens nach 24 Stunden abrufbar.
Abrufbar ist es für alle gesetzlich Versicherten sind Bescheinigungen von/über:
- Arbeitsunfähigkeit vom Vertragsarzt/ Zahnarzt
- Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitsunfall
- Stationärer Aufenthalt im Krankenhaus
Nicht abrufbar sind Bescheinigungen von/über:
- Privatärzten
- Ärzte und Erkrankung im Ausland
- Privat versichert
- Beschäftigungsverbote
- Erkrankung des Kindes
- Stufenweise Wiedereingliederung
Sie sind Mitarbeiter oder Kunden bei uns und haben noch weitere Fragen !? Dann dürfen Sie sich gerne telefonisch bei uns melden. 07257/929730
Euer Magnie Team
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