FAQ

Häufige Fragen

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Regalprüfung

Ihre Fragen, unsere Antworten

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Kran- und Rolltorprüfung

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Staplerausbildung

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Druckbehälterprüfung

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Prüfung ortveränderlicher Geräte

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Häufige Fragen zu

Regalprüfungen

Wer darf eine Regalprüfung durchführen?

Für eine Experteninspektion sind umfassende Kenntnisse über Regale erforderlich. Prüfen darf, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über das Regal besitzt und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand des Arbeitsmittels beurteilen kann. Diese Anforderungen erfüllen z. B. die speziell ausgebildeten Monteure der Regalhersteller und Wartungsfirmen sowie entsprechend ausgebildete Mitarbeiter des Betriebes. Der Prüfer muss einen schriftlichen Bericht über Beobachtungen und Vorschläge zu erforderlichen Maßnahmen erstellen.

Wann und wie oft benötigt man eine Regalprüfung?

Laut BetrSichV ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lager-einrichtungen – u. a. statische Regale – systematisch und regelmäßig zu inspizieren. Die Regalinspektion nach DIN EN 15635 muss mindestens alle 12 Monate von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.

Welche Regale müssen nach DIN 15635 geprüft werden?

Gemäß Berufsgenossenschaft gilt grundsätzlich für alle Regaltypen die Inspektionspflicht. Dazu gehören:

  • Paletten- und Kragarmregale
  • Einfahr- und Durchfahrregale
  • Fachbodenregale
  • Mehrgeschossanlagen
  • Durchlaufregale
  • Manuell verfahrbare Regale
  • Archivregale

Besonders zwingend und wichtig ist dabei die regelmäßige Prüfung von Schwerlastregalen. Als Schwerlastregal gelten Regalsysteme, die Fachlasten bis zu 4.000 kg aufnehmen müssen.

Wozu benötigt man einen Regalbeauftragten?

Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall der Regalanlagen sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 „Befähigte Personen“) eigenver-antwortlich festlegen. Wenn er hierbei die Benennung eines Sicherheitsbe-auftragten als „ständig vor Ort anwesende Person“ zum Regalbeauftragten, der regelmäßig und in kurzen Zeitabständen die Regalanlagen auf Beschädigungen etc. in Augenschein nimmt, als sinnvoll erachtet, ist dies seine eigene Entscheidung. Diese Person darf allerdings nicht verwechselt werden mit der „Befähigten Person“ nach TRBS 1203.

Was muss ich tun, wenn mein Regal beschädigt ist?

Die Tragfähigkeit von Regalen kann bereits bei einer kleinen Beschädigung erheblich verringert werden, so dass im schlimmsten Fall das beschädigte Regal zusammenstürzt. Das gilt grundsätzlich für alle Regale, also auch für das Bücherregal im Wohnzimmer. Bei Regalen im industriellen oder gewerblichen Umfeld ist diese Gefahr jedoch erheblich größer. Denn die Regale selbst sind schon größer, höher und schwerer. Dazu kommt das Lagergut, das bei einem Zusammenbruch des Regals mit hoher Besch-leunigung zu Boden stürzt und dabei erheblichen Schäden an Mensch, Maschine und Einrichtung zur Folge haben kann.

Was passiert bei einem Arbeitsunfall, wenn das Regal nicht geprüft wurde?

Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig: Im Falle eines Personenschadens übernimmt – so sagt es das Sozialgesetzbuch – grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) den entstandenen Schaden des Arbeitnehmers und stellt den Arbeitgeber von einer Haftung frei. Grund ist, dass der Arbeitgeber, der durch seine Beiträge die Unfallversicherung überhaupt erst finanziert, von einer Haftung im Falle eines Personenschadens vollständig entlastet werden muss und soll. Der Ausschluss gilt auch für den Anspruch auf Schmerzensgeld. Für Sach- und Vermögensschäden der Geschädigten ist die Haftung des Arbeitgebers übrigens nicht ausgeschlossen. Da die gesetzliche Unfallversicherung in solchen Fällen nicht ersatzpflichtig ist, bleibt es bei der Haftung des Arbeitgebers.
Und jetzt der Haken: Laut Sozialgesetzbuch greift die gesetzliche Unfallversicherung im Falle eines Personenschadens dann nicht ein, wenn der Arbeitgeber den Unfall des Arbeitnehmers vorsätzlich herbeigeführt hat. Nur dann muss der Arbeitgeber den Schaden – plus Schmerzensgeld – erstatten, und zwar aus der eigenen Tasche. Handelt der Chef hingegen nur fahrlässig, bleibt er freigestellt.

Wieso benötige ich einen Anfahrschutz?

Eine wirksame Schutzmaßnahme gegen Beschädigungen durch das Anfahren des Regals ist beispielsweise das vorgeschriebene Sichern des Regals an den Eckbereichen durch einen wirksamen Anfahrschutz. Dieser Stützenschutz muss mindestens folgende Anforderungen gemäß dem Stand der Technik (DIN EN 15512) erfüllen:

  • Höhe: mind. 400 mm
  • Stoßfestigkeit: mind. 400 Nm von allen Seiten
  • Farbe/Gefahrenkennzeichnung: gelb-schwarz gestreift
  • Befestigung: Anfahrschutz darf nicht mit dem Regal verbunden sein, da Stütze nach mechanischer Einwirkung (z.B. Kollision) keine Verformung aufweisen darf.

Müssen die Regale im Boden verankert sein?

Eine Verankerung im Boden ist nicht vorgeschrieben, außer bei einem Höhen / Tiefenverhältnis größer als 5:1 (die Höhe, in der die oberste Einhängung des Boden erfolgt), gilt die DGUV Regel 108 – 007. Das Regal muss gegen Kippen gesichert werden.

Häufige Fragen zu

Kran- und Rolltorprüfungen

Wieso und wie oft wird ein Rolltor geprüft?

Nach Nr. 10.2 „Sicherheitstechnische Prüfung“ der ASR A 1.7 „Türen und Tore“ gilt:

(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.

(2) Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.  Des Weiteren sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B. Technische Prüfverordnung) zu beachten.
Hinweis: Nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- hat der Arbeitgeber über eine Gefährdungsbeurteilung (siehe auch Arbeitsschutz-gesetz) Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. In welchem Intervall die Prüfung letztendlich durchzuführen ist, hat der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Der Regelfall ist einmal jährlich oder kürzer. Es könnte das Prüfintervall aber bei einer sehr starken Beanspruchung der Türe/Tore auch bei 6 Monaten liegen, ebenso wäre es möglich, dass die Türe/Tore alle 2 Jahre geprüft werden, wenn sie nur gelegentlich genutzt werden. Die Wahl der Prüffrist ist mit einer entsprechen-den Begründung in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Zu beachten sind auch eventuelle Vorgaben seitens des Herstellers bezogen auf den Prüfumfang und die Prüffristen.

Wieso und wie oft wird ein Kran geprüft?

Nach DGUV Vorschrift 52, III. Prüfungen, § 25 Prüfung Vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen muss der Unternehmer dafür sorgen, dass kraftbetriebene Krane vor der ersten Inbe-triebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetrieb-nahme durch einen Sachverständigen geprüft werden. Satz 1 gilt auch für handbetriebene oder teilkraftbetriebene Krane mit einer Tragfähigkeit von mehr als 1000 kg und für teilkraftbetriebene Turmdrehkrane.

§ 26 Wiederkehrende Prüfungen
​(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei sind die Prüfhinweise der Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten.

Wer darf eine Rolltorprüfung durchführen?

Die Antwort ergibt sich aus Punkt 10.2 der Technischen Regel für Arbeits-stätten ASR 1.7 „Türen und Tore“
„Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.
Des Weiteren sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B. Technische Prüfverordnung) zu beachten.“
Der Begriff des Sachkundigen wird in neueren Regelwerken durch den Begriff „befähigte Person“ ersetzt. Hierunter ist gemäß § 2 Abs.6 BetrSichV eine Person zu verstehen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Näheres können Sie der TRBS 1203 „Befähigte Personen“ entnehmen.

Wer darf eine Kranprüfung durchführen?

Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Krane hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Vorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Kranen beurteilen kann.
Als Sachkundige für die Prüfung können neben den Sachverständigen auch Betriebsingenieure, Maschinenmeister, Kranmeister oder hierfür besonders ausgebildetes Fachpersonal herangezogen werden, sofern sie Erfahrungen und ausreichende Kenntnisse haben, um den sicheren Zustand des zu prüfenden Kranes zu beurteilen.

Welche Rolltore müssen und werden von uns geprüft?

Kraftbetätigte Türen und Tore (DGUV Information 208-022)
Türen und Tore sind kraftbetätigt, wenn die für das Öffnen oder Schließen der Flügel erforderliche Energie vollständig oder teilweise von Kraftmaschinen zugeführt wird. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.

Welche Krane müssen und werden von uns geprüft?

Alle Hallen-, Lauf-, Decken oder Schwenkarmkräne

Was muss ich tun, wenn mein Kran beschädigt ist?

Sofort Arbeit mit Kran einstellen, Last absetzen und gegen Wiederbenutzung sichern.

Was muss ich tun, wenn mein Rolltor beschädigt ist?

Sofort Rolltor mechanisch schließen oder öffnen (je nach Einzelfall) , dann Außerbetrieb nehmen und als defekt kennzeichnen. Gegen Benutzung (Einschalten) durch vom Strom nehmen, sichern.

Was passiert bei einem Arbeitsunfall, wenn der Kran / das Rolltor nicht geprüft wurde?

Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig: Im Falle eines Personen-schadens übernimmt – so sagt es das Sozialgesetzbuch – grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) den entstandenen Schaden des Arbeitnehmers und stellt den Arbeitgeber von einer Haftung frei. Grund ist, dass der Arbeitgeber, der durch seine Beiträge die Unfallversich-erung überhaupt erst finanziert, von einer Haftung im Falle eines Personen-schadens vollständig entlastet werden muss und soll. Der Ausschluss gilt auch für den Anspruch auf Schmerzensgeld.

Für Sach- und Vermögensschäden der Geschädigten ist die Haftung des Arbeitgebers übrigens nicht ausgeschlossen. Da die gesetzliche Unfall-versicherung in solchen Fällen nicht ersatzpflichtig ist, bleibt es bei der Haftung des Arbeitgebers.
Und jetzt der Haken: Laut Sozialgesetzbuch greift die gesetzliche Unfallver-sicherung im Falle eines Personenschadens dann nicht ein, wenn der Arbeitgeber den Unfall des Arbeitnehmers vorsätzlich herbeigeführt hat. Nur dann muss der Arbeitgeber den Schaden – plus Schmerzensgeld – erstatten, und zwar aus der eigenen Tasche. Handelt der Chef hingegen nur fahrlässig, bleibt er freigestellt.

Häufige Fragen zu

Druck­behälter­prüfungen

Wer darf eine Druckbehälterprüfung durchführen?

Anforderungen an Prüfungen und Prüfer von Druckanlagen finden sich im Anhang 2 Abschnitt 4 der (neuen) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Die in den §§ 15 und 16 BetrSichV beschriebenen Prüfungen sind ab einem Druck mal Inhaltsprodukt größer 1.000 generell von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) durchzuführen. Bei einem Druck mal Inhaltsprodukt kleiner gleich 1.000 sind diese Prüfungen durch eine „befähigte Person“ durchzuführen. Es wäre sinnvoll uns persönlich eine Anfrage zu stellen.

Wann und Wie oft wird ein Druckbehälter geprüft?

Alle fünf Jahre ist eine innere Prüfung (auch Sichtprüfung genannt) und alle zehn Jahre ist eine Festigkeitsprüfung (auch Druckprüfung genannt) durchzuführen. Bei der Festigkeitsprüfung wird der Behälter auf Prüfdruck gebracht, um zu prüfen, ob dieser für weitere zehn Jahre betrieben werden darf.

Welche Druckbehälter müssen geprüft werden?

Nach § 15 BetrSichV müssen gewerblich betriebene Druckluftbehälter regelmäßig geprüft werden. Für Druckluftbehälter, die kleiner als Faktor 1000 sind (Volumen x zulässiger Maximaldruck, Bsp.: 90 Liter x 11bar = 990), gilt die jährliche fachkundige Prüfung.

Was passiert bei einem Arbeitsunfall, wenn der Druckbehälter nicht geprüft wurde?

Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig: Im Falle eines Personen-schadens übernimmt – so sagt es das Sozialgesetzbuch – grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) den entstandenen Schaden des Arbeitnehmers und stellt den Arbeitgeber von einer Haftung frei. Grund ist, dass der Arbeitgeber, der durch seine Beiträge die Unfallversich-erung überhaupt erst finanziert, von einer Haftung im Falle eines Personen-schadens vollständig entlastet werden muss und soll. Der Ausschluss gilt auch für den Anspruch auf Schmerzensgeld.

Für Sach- und Vermögensschäden der Geschädigten ist die Haftung des Arbeitgebers übrigens nicht ausgeschlossen. Da die gesetzliche Unfall-versicherung in solchen Fällen nicht ersatzpflichtig ist, bleibt es bei der Haftung des Arbeitgebers.

Und jetzt der Haken: Laut Sozialgesetzbuch greift die gesetzliche Unfallver-sicherung im Falle eines Personenschadens dann nicht ein, wenn der Arbeitgeber den Unfall des Arbeitnehmers vorsätzlich herbeigeführt hat. Nur dann muss der Arbeitgeber den Schaden – plus Schmerzensgeld – erstatten, und zwar aus der eigenen Tasche. Handelt der Chef hingegen nur fahrlässig, bleibt er freigestellt.

Häufige Fragen zu

Prüfungen ortsveränderlicher Geräte

Wer darf eine Prüfung von ortveränderlichen Geräten durchführen?

Die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 muss durch eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft durchgeführt werden. Dort ist festgelegt, dass nur eine „befähigte Person“ die Geräteprüfungen nach DGUV V3 (früher BGV A3) durchführen darf.

Wer muss elektrische Geräte prüfen lassen?

Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist Pflicht. Sie ist in Deutschland für alle Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben. Die Betriebsmittel müssen von einer Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht geprüft werden.

Wie oft wird eine Prüfung von ortveränderlichen Geräten durchgeführt?

Alle elektrischen Betriebsmittel müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre Sicherheit geprüft werden. In §2 (2) schreibt die DGUV Vorschrift 3 vor, dass die Prüfung auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Elektro-technik erfolgen muss, die in den entsprechenden VDE-Bestimmungen enthalten sind. Für ortsveränderliche Geräte ist das die VDE 0701-0702. In den Durchführungsanweisungen zur DGUV V3 finden sich auch Angaben zu den Prüffristen. Als Richtwert können Sie sich demnach an einem Prüfintervall von sechs Monaten orientieren. Liegt die Fehlerquote in Ihrem Betrieb unter zwei Prozent, können Sie die Prüffrist auch verlängern. Basis hierfür sollte aber immer eine Gefährdungsbeurteilung sein. Darüber hinaus müssen Sie ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie alle anderen Elektrogeräte vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung prüfen lassen.

Was sind ortsveränderliche Geräte?

Im Gegensatz dazu versteht man unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln alle Elektrogeräte, die sich problemlos an einen anderen Platz bringen lassen. Das lässt sich im Großen und Ganzen für alle kleineren elektrischen Geräte mit Stecker sagen. Darunter fallen neben Bürogeräten wie Computer, Monitore und Drucker auch Haushaltsgeräte wie Staubsauger, Kaffeemaschine und Wasserkocher. Wichtig: Auch für private Elektro-geräte am Arbeitsplatz und die damit verbundenen Prüffristen übernimmt der Arbeitgeber die Verantwortung!

Was muss ich tun, wenn mein Gerät beschädigt ist?

Grundsätzlich nicht mehr benutzen und vom Strom nehmen.

Was passiert bei einem Arbeitsunfall, wenn das ortsveränderliche Gerät nicht geprüft wurde?

Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig: Im Falle eines Personen-schadens übernimmt – so sagt es das Sozialgesetzbuch – grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) den entstandenen Schaden des Arbeitnehmers und stellt den Arbeitgeber von einer Haftung frei. Grund ist, dass der Arbeitgeber, der durch seine Beiträge die Unfallversich-erung überhaupt erst finanziert, von einer Haftung im Falle eines Personen-schadens vollständig entlastet werden muss und soll. Der Ausschluss gilt auch für den Anspruch auf Schmerzensgeld.

Für Sach- und Vermögensschäden der Geschädigten ist die Haftung des Arbeitgebers übrigens nicht ausgeschlossen. Da die gesetzliche Unfall-versicherung in solchen Fällen nicht ersatzpflichtig ist, bleibt es bei der Haftung des Arbeitgebers.
Und jetzt der Haken: Laut Sozialgesetzbuch greift die gesetzliche Unfallver-sicherung im Falle eines Personenschadens dann nicht ein, wenn der Arbeitgeber den Unfall des Arbeitnehmers vorsätzlich herbeigeführt hat. Nur dann muss der Arbeitgeber den Schaden – plus Schmerzensgeld – erstatten, und zwar aus der eigenen Tasche. Handelt der Chef hingegen nur fahrlässig, bleibt er freigestellt.

Häufige Fragen zur

Staplerausbildung

Wer darf einen Staplerfahrer ausbilden?

Die Themenschwerpunkte finden Sie unter anderem bei dem DGUV Grundsatz 308 – 001 vormals BGG 925 der DGUV Vorschrift 68 vormals BGV 27 und der DGUV Vorschrift 1 vormals BGV A1 liegen. Teilnehmen kann jeder, der das Mindestalter von 24 Jahren erreicht hat, zwei Jahre den Gabelstaplerführer-schein mit täglicher Praxiserfahrung besitzt sowie im Betrieb als Meister oder in ähnlicher Funktion tätig ist.

  • Mindestalter 24 Jahre
  • mindestens 2 Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Flurförderzeugen
  • abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 4-jährige Berufser-fahrung
  • körperliche und geistige Eignung
  • für die Teilnahme ist der Nachweis einer gültigen G25+ (arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung) notwendig.

Ist eine Ameise ein Flurförderfahrzeug?

Mitgänger-Flurförderzeuge sind Flurförderzeuge mit elektrischem Antrieb, die durch eine mitgehende Person gesteuert werden. Die übliche Bezeichnung ist Elektro-Ameise. Im Mitgängerbetrieb werden Plattform und Flankenschutz in das Flurförderzeug eingeklappt.

Wann benötigt man einen Staplerschein?

Für die Ausübung mancher Berufe ist ein Staplerschein der Führerschein-klasse L notwendig. Mit diesem dürfen Sie nämlich Stapler und andere sogenannte Flurfördergeräte steuern. Aber Achtung: Für das Steuern von Flurförderzeugen (innerbetrieblich) müssen Sie über einen Stapelschein verfügen.

Wieso benötigt man einen Staplerschein?

Der Staplerschein ist die notwendige Voraussetzung, um einen Stapler im betrieblichen Umfeld (ausschließlich auf dem Betriebsgelände) zu führen. Wer einen Stapler im öffentlichen Raum führen will, muss einen Führerschein der Klasse L machen, zudem muss das Gerät den Vorgaben der StVzO und StVO entsprechen.

Wie oft wird eine Nachunterweisung bei einem Staplerfahrer durchgeführt?

In vielen Unternehmen werden Unterweisungen mit Unterstützung oder Begleitung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt durchgeführt. Ebenso ist jedoch auch eine Unterweisung nur durch den Vorgesetzten möglich und zulässig. In der Regel sind diese jährlich durchzuführen.

Wie wird eine Nachunterweisung durchgeführt?

Der Gesetzgeber fordert für Arbeitnehmer, die Flurförderzeuge bedienen, eine jährliche Unterweisung. Bei diesen Unterweisungen muss der Arbeitgeber über mögliche Gefahren und Gefährdungen am Arbeitsplatz aufklären und darüber informieren, wie sich der Mitarbeiter zu verhalten hat, um Unfall- und Verletzungsrisiken zu minimieren. Die gesetzliche Basis hierfür findet sich u. a. in § 12 Arbeitsschutzgesetz, in § 12 Betriebssicherheitsverordnung sowie in § 4 DGUV V1.

Wie lange dauert eine Staplerausbildung?

Das hängt vom Ausbildungsträger ab. Die DGUV fordert einen Umfang von 20 Unterrichtsstunden, um sich das erforderliche theoretische Wissen aneignen und ausreichend praktische Erfahrung sammeln zu können. Allerdings stellt dieses nur eine rechtlich unverbindliche Empfehlung dar, so dass auch Kurse angeboten werden, bei denen der Staplerschein in kürzerer Zeit (1-2 Tage) erworben werden kann.

Wie viel kostet eine Staplerausbildung?

Der Flurförderschein kostet zwischen 150 € bis zu 300 €.

Was muss ich tun, wenn mein Stapler beschädigt ist?

Den Stapler nicht mehr benutzen, den Vorgesetzten informieren und die Reparatur ausschließlich von ermächtigten Personen durchführen lassen.

Was passiert bei einem Arbeitsunfall, wenn der Mitarbeiter keinen Staplerschein hat?

Ob überhöhte Geschwindigkeit, zu hektisches Verladen der Waren oder ein schlecht einsehbares Gelände unterschätzt wird – Unfallgefahren gibt es in der Logistik an jeder Ecke. Meistens lassen sie sich aber durch achtsames Verhalten und korrektem Umgang mit dem Stapler vermeiden. Insbesondere, um nicht sich selbst und andere Personen in Gefahr zu bringen, sollten Umsicht und Sicherheit immer an erster Stelle stehen. Doch auch Unfälle mit einem reinen Sachschaden sind ärgerlich. Denn auch wenn der Schaden in den meisten Fällen recht schnell wieder behoben ist und der Betrieb wieder wie gewohnt weiterlaufen kann, können die rechtlichen Konsequenzen noch weitreichende Folgen haben. Dabei geht es sowohl um Verantwortlichkeiten als auch um Haftungsfragen.

Welche Verantwortung trägt der Unternehmer?

Zunächst einmal trägt der Unternehmer die Verantwortung. Das bedeutet aber nicht, dass der Angestellte von jeglicher Verantwortung entbunden ist. Der Arbeitgeber ist für die allgemeine Sicherheit im Betrieb verantwortlich. Einerseits ist er dafür zuständig, dass alle verwendeten Geräte regelmäßig gewartet werden, um den Sicherheitsbestimmungen zu entsprechen. Andrerseits ist er auch dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiter kein Sicherheitsrisiko darstellen, indem sie alle erforderlichen Qualifikationen erfüllen und regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen.

Welche Verantwortung trägt der Staplerfahrer?

Der Verantwortlichkeit des Staplerfahrers liegt hauptsächlich in dem ihm zugewiesenen Bereich. Damit ist es seine Aufgabe weder sich selbst, noch andere Personen oder Abläufe (beispielsweise zeitliche Verzögerungen durch einen Unfall) mit seinem Handeln zu gefährden. Um diese Gefahren zu reduzieren oder gänzlich zu vermeiden, liegt es in der Verantwortung des Staplerfahrers die Flurförderzeuge sicher zu beherrschen, Mängel an Arbeitsgeräten zu erkennen und frühzeitig zu melden sowie den vorgegebenen Vorschriften des Arbeitnehmers zu folgen.

Was muss ich zur Staplerausbildung mitbringen?

Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und ein aktuelles Lichtbild.

Gibt es den Prüfungsbogen auch in anderen Sprachen, wenn ja welche?

Momentan in Deutsch, Rumänisch und Kroatisch.

Wo findet der Theoretische Teil statt?

Bei uns in Bruchsal-Untergrombach oder bei ihnen in Ihrem Betrieb.

Wo findet der Praktische Teil statt?

In einem Kundenunternehmen (Bruchsal) oder bei Ihnen im Betrieb.

Benötige ich einen Autoführerschein um einen Staplerschein zu machen?

Der Besitz einer Fahrerlaubnis für PKW im Bezug auf das Führen von Gabelstaplern ist vollkommen irrelevant. Wer Autofahren darf, ist also nicht automatisch zum Fahren von Flurförderzeugen befähigt. Umgekehrt ist der PKW-Führerschein aber auch nicht nötig, um einen Staplerschein machen zu dürfen.

Was darf ich mit einem Staplerschein alles fahren?

Die Bedingungen für das Führen von Gabelstaplern im öffentlichen Straßenverkehr unterscheiden sich von denen für den innerbetrieblichen Staplerschein. Fahrer, die einen Führerschein der Klasse L besitzen, müssen diesen innerbetrieblichen Schein zusätzlich erwerben, da dieser den Vorgaben der Berufsgenossenschaften entsprechen muss. Das Befahren der Autobahn ist nach den Regeln der StVO mit diesen Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen nicht gestattet. Auf der Autobahn dürfen Fahrzeuge am Verkehr teilnehmen, dessen bauartbedingte Höchst-geschwindigkeit über 60 km/h liegt. Der Staplerschein ermöglicht es folgende Fahrzeuge zu steuern:

  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten (Ein Traktor darf mit dem Führschein der Klasse L nur bis 40 km/h gefahren werden).
  • Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Diese Höchstgeschwindigkeit gilt auch bei angekoppelten Anhängern.

Ist ein Staplerschein immer gültig?

Hast du die Prüfung erst einmal bestanden, bleibt dein Staplerschein dein ganzes Leben lang gültig. Die einzige Voraussetzung: Du musst mindestens einmal im Jahr an einer sogenannten jährlichen Unterweisung teilnehmen.