Druckbehälterprüfung

Sichere Druckbehälter

Sicherheit für Druckbehälter – Wichtige TÜV-Prüffristen

Druckbehälter oder Kessel sollten in jeder Druckluftstation vorhanden sein. Nach § 15 BetrSichV müssen gewerblich betriebene Druckluftbehälter regelmäßig geprüft werden. Für Druckluftbehälter, die kleiner als Faktor 1000 sind (Volumen x zulässiger Maximaldruck, Bsp.: 90Literx11bar=990), gilt die jährliche fachkundige Prüfung.

Für Behälter, die über Faktor 1000 liegen, gelten gesonderte Prüffristen. Alle fünf Jahre ist eine innere Prüfung (auch Sichtprüfung genannt) und alle zehn Jahre ist eine Festigkeitsprüfung (auch Druckprüfung genannt) durchzuführen. Bei der Festigkeitsprüfung wird der Behälter auf Prüfdruck gebracht, um zu prüfen, ob dieser für weitere zehn Jahre betrieben werden darf.

Wir prüfen Ihre Druckbehälter laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015 als befähigte Person (befP). 

Magnie Arbeitssicherheit - Druckbehälterprüfung

Anfrage zur Druckbehälterprüfung

FAQ

Häufige Fragen

Wer darf eine Druckbehälterprüfung durchführen?

Anforderungen an Prüfungen und Prüfer von Druckanlagen finden sich im Anhang 2 Abschnitt 4 der (neuen) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Die in den §§ 15 und 16 BetrSichV beschriebenen Prüfungen sind ab einem Druck mal Inhaltsprodukt größer 1.000 generell von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) durchzuführen. Bei einem Druck mal Inhaltsprodukt kleiner gleich 1.000 sind diese Prüfungen durch eine „befähigte Person“ durchzuführen. Es wäre sinnvoll uns persönlich eine Anfrage zu stellen.

Wann und Wie oft wird ein Druckbehälter geprüft?

Alle fünf Jahre ist eine innere Prüfung (auch Sichtprüfung genannt) und alle zehn Jahre ist eine Festigkeitsprüfung (auch Druckprüfung genannt) durchzuführen. Bei der Festigkeitsprüfung wird der Behälter auf Prüfdruck gebracht, um zu prüfen, ob dieser für weitere zehn Jahre betrieben werden darf.

Welche Druckbehälter müssen geprüft werden?

Nach § 15 BetrSichV müssen gewerblich betriebene Druckluftbehälter regelmäßig geprüft werden. Für Druckluftbehälter, die kleiner als Faktor 1000 sind (Volumen x zulässiger Maximaldruck, Bsp.: 90 Liter x 11bar = 990), gilt die jährliche fachkundige Prüfung.

Was passiert bei einem Arbeitsunfall, wenn der Druckbehälter nicht geprüft wurde?

Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig: Im Falle eines Personen-schadens übernimmt – so sagt es das Sozialgesetzbuch – grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) den entstandenen Schaden des Arbeitnehmers und stellt den Arbeitgeber von einer Haftung frei. Grund ist, dass der Arbeitgeber, der durch seine Beiträge die Unfallversich-erung überhaupt erst finanziert, von einer Haftung im Falle eines Personen-schadens vollständig entlastet werden muss und soll. Der Ausschluss gilt auch für den Anspruch auf Schmerzensgeld.

Für Sach- und Vermögensschäden der Geschädigten ist die Haftung des Arbeitgebers übrigens nicht ausgeschlossen. Da die gesetzliche Unfall-versicherung in solchen Fällen nicht ersatzpflichtig ist, bleibt es bei der Haftung des Arbeitgebers.

Und jetzt der Haken: Laut Sozialgesetzbuch greift die gesetzliche Unfallver-sicherung im Falle eines Personenschadens dann nicht ein, wenn der Arbeitgeber den Unfall des Arbeitnehmers vorsätzlich herbeigeführt hat. Nur dann muss der Arbeitgeber den Schaden – plus Schmerzensgeld – erstatten, und zwar aus der eigenen Tasche. Handelt der Chef hingegen nur fahrlässig, bleibt er freigestellt.