Hubarbeitsbühnenprüfung
Sicherheit hat Priorität
Hubarbeitsbühnenprüfung
Hubarbeitsbühnen müssen regelmäßig auf ihre Betriebssicherheit überprüft werden. Dabei werden sicherheitsrelevante Bauteile, Steuerungen, Hydrauliksysteme sowie Schutzeinrichtungen kontrolliert. Die Prüfung erfolgt gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie dem DGUV Grundsatz 308-002.
Prüffristen
- Die Erstprüfung hat vor der ersten Inbetriebnahme zu erfolgen.
- Wiederkehrende Prüfungen sind mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person durchzuführen.
- Nach Reparaturen, Unfällen oder außergewöhnlichen Belastungen ist eine zusätzliche außerordentliche Prüfung erforderlich.
Gerne beraten, unterstützen und prüfen wir für Sie.
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 07257 92 97 3 – 0 oder nutzen Sie unser Anfrageformular.
Anfrage für Hubarbeitsbühnenprüfungen
FAQ
Häufige Fragen
Wie oft müssen Hubarbeitsbühnen geprüft werden?
Hubarbeitsbühnen müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
Wer darf eine Hubarbeitsbühnenprüfung durchführen?
Die Prüfung darf nur von einer befähigten Person mit entsprechender Fachkenntnis durchgeführt werden.
Was wird bei der Hubarbeitsbühnenprüfung kontrolliert?
Unter anderem werden Hydraulik, Steuerung, Sicherheitsvorrichtungen, Not-Aus-Systeme, Tragstruktur und Fahrwerk überprüft.
Muss die Prüfung dokumentiert werden?
Ja, die Ergebnisse müssen schriftlich dokumentiert und aufbewahrt werden.
Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
Mängel müssen umgehend behoben werden, bevor die Bühne weiter betrieben wird.
