PSA gegen Absturz (PSAgA) Prüfung

Sicherheit hat Priorität

PSA gegen Absturz (PSAgA) Prüfung

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss regelmäßig geprüft werden, um die Sicherheit der Anwender zu gewährleisten. Dabei werden Auffanggurte, Verbindungsmittel, Karabiner sowie weitere sicherheitsrelevante Komponenten kontrolliert. Die Prüfung erfolgt gemäß DGUV Regel 112-198 und 112-199 sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

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Prüffristen

  • Die Erstprüfung hat vor der ersten Benutzung zu erfolgen.
  • Wiederkehrende Prüfungen sind mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person durchzuführen.
  • Nach Absturzbelastungen, Beschädigungen oder besonderen Ereignissen ist eine außerordentliche Prüfung erforderlich.
Magnie Arbeitssicherheit - Prüfung - Stegleiterprüfung
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FAQ

Häufige Fragen

Wie oft muss PSAgA geprüft werden?

PSAgA muss mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person geprüft werden.

Was gehört zur PSAgA?

Dazu zählen z. B. Auffanggurte, Verbindungsmittel, Karabiner, Höhensicherungsgeräte und Anschlageinrichtungen.

Was wird bei der PSA-Prüfung kontrolliert?

Es werden Materialzustand, Nähte, Verschlüsse, Karabiner, Kennzeichnungen und Verschleiß geprüft.

Wer darf PSAgA prüfen?

Nur eine geschulte und befähigte Person darf diese Prüfungen durchführen.

Was passiert bei beschädigter PSA?

Beschädigte PSA muss sofort aus dem Einsatz genommen werden.