Staplerprüfung
Sicherheit hat Priorität
Staplerprüfung
Gabelstapler und Flurförderzeuge müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Dabei werden unter anderem Bremsanlage, Lenkung, Gabelzinken, Hydraulik sowie weitere sicherheitsrelevante Bauteile kontrolliert. Die Prüfung erfolgt gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der DGUV Vorschrift 68 und dem DGUV Grundsatz 308-001.
Prüffristen
- Die Erstprüfung ist vor der ersten Inbetriebnahme durchzuführen.
- Wiederkehrende Prüfungen müssen mindestens einmal jährlich erfolgen.
- Nach Unfällen, sicherheitsrelevanten Veränderungen oder Reparaturen ist eine außerordentliche Prüfung erforderlich.
Gerne beraten, unterstützen und prüfen wir für Sie.
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 07257 92 97 3 – 0 oder nutzen Sie unser Anfrageformular.
Anfrage für Staplerprüfungen
FAQ
Häufige Fragen
Wie oft müssen Gabelstapler geprüft werden?
Stapler müssen mindestens einmal jährlich nach DGUV Vorschrift 68 geprüft werden.
Wer darf die Staplerprüfung durchführen?
Die Prüfung darf nur eine befähigte Person für Flurförderzeuge durchführen.
Was wird bei der Staplerprüfung kontrolliert
Geprüft werden z. B. Bremsen, Lenkung, Hydraulik, Hubmast, Gabelzinken, Beleuchtung und Sicherheitsfunktionen.
Muss die Staplerprüfung dokumentiert werden?
Ja, die Ergebnisse müssen im Prüfbuch oder digital dokumentiert werden.
Darf ein Stapler mit Mängeln weiter betrieben werden?
Nein, sicherheitsrelevante Mängel müssen sofort behoben werden, bevor der Stapler wieder eingesetzt wird.
