Steigleiterprüfung

Sicherheit hat Priorität

Steigleiterprüfung

Steigleitern an baulichen Anlagen müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand überprüft werden. Dabei werden unter anderem Holme, Sprossen, Befestigungen sowie vorhandene Rückenschutzsysteme kontrolliert. Die Prüfung erfolgt gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie unter Berücksichtigung der DIN EN ISO 14122 und der DGUV Information 208-032.

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Prüffristen

  • Die Erstprüfung erfolgt vor der ersten Nutzung der Steigleiter.
  • Wiederkehrende Prüfungen sind mindestens einmal jährlich durchzuführen, sofern die Gefährdungsbeurteilung keine kürzeren Intervalle vorgibt.
  • Zusätzliche Prüfungen sind nach Umbauten, Beschädigungen oder besonderen äußeren Einwirkungen erforderlich.
Magnie Arbeitssicherheit - Prüfung - Stegleiterprüfung
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Anfrage für Steigleiterprüfungen

FAQ

Häufige Fragen

Wie oft müssen Steigleitern geprüft werden?

Steigleitern müssen in der Regel mindestens einmal jährlich geprüft werden.

Was wird bei der Steigleiternprüfung kontrolliert?

Überprüft werden z. B. Befestigungen, Sprossen, Steigschutzsysteme, Korrosion und allgemeine Stabilität.

Wer darf Steigleitern prüfen?

Eine befähigte Person mit entsprechender Qualifikation.

Müssen Steigleitern dokumentiert werden?

Ja, auch hier muss eine Prüfdokumentation geführt werden.

Was passiert bei festgestellten Mängeln?

Die Leiter darf erst nach Instandsetzung wieder genutzt werden.